Answer
Sie müssen festlegen, in welchem Land Sie als steuerlich ansässig gelten und in welchem Land der Emittent steuerlich ansässig ist. Wenn zum Beispiel ein niederländischer Steuerinländer eine Dividende auf seine Aktien der Volkswagen AG (Deutschland) erhält, muss das niederländisch-deutsche Steuerabkommen konsultiert werden. Es ist nicht relevant, dass DEGIRO in den Niederlanden für die Anwendung des Steuerabkommens steuerpflichtig ist, da DEGIRO nicht der „wirtschaftlich Berechtigte“ der Einkünfte ist.